Welcome/Willkommen bei Uwe´s Apartment
Private Ferienwohnung in Norderstedt bei Hamburg

                                                                                 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Ihrem Vermieter, Uwe Marx, Friedrichsgaber Weg 390, 22846 Norderstedt. 
Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch.

1. Anmeldung / Buchung
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.

2. Preise
Die genannten Preise entsprechen den von uns bei der Ausschreibung vorliegenden Tarifen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Zahlungen
Rechnungen sind stets im Voraus oder am Anreisetag unter Berücksichtigung evtl. Vorauszahlungen zu begleichen.
Bei bestimmten Arrangementarten können Vorauszahlungen verlangt werden. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht zum gewünschten Termin geleistet, entbindet uns dies unmittelbar von den getroffenen Vereinbarungen.

4. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind Reklamationen nicht auszuschließen. Diese müssen von Ihnen unverzüglich, am besten schriftlich bei Abreise gemeldet werden. Sollte das Problem nach einer angemessenen Frist nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend machen.

5. Bereitstellung, Abreise / Rücktritt
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet Sie wie uns zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Reservierte Zimmer stehen Ihnen ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung stellen.

Es steht Ihnen jederzeit frei, von der Reise zurücktreten. 
Wir als Vermieter sind bestrebt, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 


 6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem alleinigen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen.
Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf oder entstehen Brände, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, die vorgeschriebene Abfalltrennung (Papier, Glas, grüner Punkt,Mischmüll etc.) zu beachten. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evt. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Übrigen wird die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausgeschlossen wird insbesondere auch die Haftung des Vermieters gem. § 538 BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

8. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

9. Haustiere
Haustiere sind nicht gestattet.

10. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so steht uns der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem solchen Fall werden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

11. Allgemeine Verpflichtungen
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der in der Zimmervermietung geltenden Hausordnung zu richten.
Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus selbiger nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.

12. Hausordnung
Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es:
a) jedes störende Geräusch, namentlich das starke Türwerfen und solche Tätigkeiten, die andere Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
b) In der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr sind die Fernseh- und Phonogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Norderstedt.